Sankt Augustin. Am 16. Juli 2017 waren die jugendlichen Christen aus dem Bezirk Bonn zum Jugendgottesdienst zusammen. Im Rahmen dieses Gottesdienstes wurde das Gotteshaus in St. Augustin profaniert.
Der Leiter des Kirchenbezirks Bonn, Bezirksältester Dieter Pütz, legte dem Gottesdienst einen Bibeltext aus Matthäus 7, 3-5 zugrunde: „Was siehst du aber den Splitter in deines Bruders Auge und nimmst nicht wahr den Balken in deinem Auge? Oder wie kannst du sagen zu deinem Bruder: Halt, ich will dir den Splitter aus deinem Auge ziehen?, und siehe, ein Balken ist in deinem Auge. Du Heuchler, zieh zuerst den Balken aus deinem Auge; danach sieh zu, wie du den Splitter aus deines Bruders Auge ziehst.“
Zu diesem besonderen Gotttesdienst waren auch viele Christen der ehemaligen Gemeinde Sankt Augustin gekommen.
Gott redet - ich bin gemeint!
Im Gottesdienst hören wir das Wort Gottes. Der Mensch ist schnell geneigt einen Hinweis aus der Predigt auf den Nächsten zu schieben. Wenn wir das Wort Gottes hören wollen wir es immer auf uns beziehen und nicht auf den Nächsten, so die Kernbotschaft der Predigt.
Aus der Überzeugung, selbst alles richtig zu sehen, leiten viele das Recht ab, die Verhaltensweise anderer vorschnell zu bewerten. Wir sollen unser eigenes Verhalten als Christen analysieren und uns an Gottes Wort und den Geboten messen.
Profanierung des Kirchengebäudes
Die Kirche wurde am 11. Oktober 1995 durch Apostel Armin Brinkmann geweiht und ihrer Bestimmung als Gotteshaus übergeben. Die Gemeinde Sankt Augustin wurde im November 1989 gegründet und versammelte sich zunächst in gemieteten Räumlichkeiten. Das Kirchengebäude diente dann von 1995 bis zum 09. Juli 2015 der Gemeinde als Versammlungsstätte. An diesen Tag wurde die Gemeinde mit der Kirchengemeinde Troisdorf zusammengeführt. Seitdem finden die Gottesdienst in der Neuapostolischen Kirche, Am Burghof 14, in Troisdorf statt (Bericht).
Profanierung - was ist das?
Das dem Wort „Profanierung“ zugrunde liegende Adjektiv „profan“ wurde im 17. Jahrhundert aus dem lateinischen Wort profanus: „ungeheiligt, gemein, ruchlos“, eigentlich „vor dem heiligen Bezirk liegend“ entnommen. Es bezeichnet im engeren Sinne die Eigenschaft von Objekten oder Handlungen, die nicht im Zusammenhang mit einem Kult stehen, die keine rituelle oder religiöse Bedeutung tragen und denen keine spirituellen Eigenschaften und Wirkungen zugesprochen werden.
„Das Profane“ ist also von diesseitiger, weltlicher Natur. Als ihm entgegenstehender Begriff gilt „das Sakrale“. Beispielsweise wird in der Architektur je nach der Nutzung zwischen „Profanbauten“ und „Sakralbauten“ (z. B. Kirchen) unterschieden.
In der heutigen Alltagssprache wird "profan" auch als ein anderer Begriff für „alltäglich“ verwendet. „Das Profane“ hat keinerlei herausragende Bedeutung mehr und stellt den einfachen Normalfall dar.
Mit Profanierung („Profanisierung“) ist demgemäß die Entweihung bzw. Rückgängigmachung einer Weihung gemeint.
Nach kirchlichem Verständnis ist damit der Vorgang, der die kirchliche Nutzung eines Kirchengebäudes beendet, etwa wegen Gemeindeaufgabe, Abriss oder einer anderen Nutzung, gemeint. Sie ist demgemäß das Gegenstück zur Kirchweihe. Staatskirchenrechtlich hat dieser Vorgang, der von Bezirksältesten Dieter Pütz vor dem Schlussgebet vollzogen wurde, in Deutschland die Wirkung einer sogenannten „Entwidmung".
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