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Corona-Pandemie: Besonderheiten in Hotspot-Gebiet

 

Bonn. Zum Kirchenbezirk Bonn gehören Neuapostolische Kirchengemeinden in der Stadt Bonn, dem Kreis Euskirchen, dem Rhein-Erft-Kreis und dem Rhein-Sieg-Kreis. Das Robert-Koch-Institut stuft Kreise und Städte in Hotspot-Gebiete ein, (Gefährdungsstufe 2) wenn die 7-Tage-Inzidenz erstmalig den Wert von 50 überschreitet. Das hat Auswirkungen auf das Hygienekonzept unserer Kirche.

Von der Einstufung in ein Hotspot-Gebiet sind mit Datum 21. Oktober 2020, alle Kirchengemeinden des Bezirks betroffen, bis auf die Gemeinden Euskirchen und Mechernich.

Das Hygienekonzept der Neuapostolischen Kirche Westdeutschland ist zur Zeit des Lockdowns entstanden, als es ebenfalls hohe Infektionszahlen gab. Es ist darauf ausgelegt, dass durch Teilnahme unwissentlich infektiöser Personen am Gottesdienst keine weiteren Gottesdienstteilnehmer gefährdet werden und somit eine Ausbreitung des Virus verhindert wird. Deshalb sind jetzt auch keine weiteren Verschärfungen des Konzepts nötig.

Bisherige Lockerungen unter Vorbehalt

Allerdings werden einige im Verlauf des Sommers eingeführte Lockerungen für Hotspot-Gebiete ab sofort unter Vorbehalt gestellt:

Der Einsatz von bis zu vier Sängern unter Einhaltung der besonderen Abstände von vier beziehungsweise drei Metern entfällt. Ebenso wird auf die Durchführung von überregionalen Gottesdiensten und Veranstaltungen verzichtet.

In den Gemeinden sind die Gottesdienstbesucher gebeten, den Mund-Nasen-Schutz auch am Platz während des Gottesdienstes anzulegen. Das gilt auch für die am Altar sitzenden priesterlichen Ämter, nicht jedoch für den Predigenden. Der Mund-Nasen-Schutz soll zudem auf dem Kirchengrundstück getragen werden.

Diese Regelungen gelten bis auf Weiteres und werden zu Beginn der Gottesdienste in den Gemeinden bekannt gemacht

21. Oktober 2020
Text: Redaktion
Fotos: Pixabay

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